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Wohnungsämter in Winkelbach - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:026021240
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Winkelbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen
Telefon:02681810
Fax:02681812100
E-Mail:post@kreis-ak.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Heddesdorfer Straße 33-36, 56564 Neuwied
Telefon:02631802787
E-Mail:wohngeld@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(34)
Wohngeldstelle des Landkreises
29.88 km von Winkelbach
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
(0)
Bauamt - Sachgebiet Wohnungsförderung
32.39 km von Winkelbach
Anschrift:Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen-Wittgenstein
Telefon:02713331905
(24)
Amt für Wohnungsförderung des Landkreises
32.43 km von Winkelbach
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57080 Siegen
Telefon:02713331905
Fax:0271333291924
E-Mail:post@siegen-wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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