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Friedhofsämter in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler
Telefon:06824300821
Fax:06824300866
E-Mail:info@ottweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schachtstraße 2, 66280 Sulzbach/Saar
Telefon:06897508470
Fax:06897508102
E-Mail:information@stadt-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Anschrift:Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg
Telefon:068069300
Fax:06806930201
E-Mail:gemeinde@riegelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Mo-Do 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Anschrift:Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen/Saar
Telefon:068212020
Fax:0682121530
E-Mail:kreisstadt@neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und Mo - Do von 13.30 - 16.00 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg
Telefon:068217910
Fax:06821791160
E-Mail:poststelle@spiesen-elversberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr sowie Mo-Do 14.00 - 16.00 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66839 Schmelz
Telefon:068873010
Fax:068877834
E-Mail:gemeinde@schmelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518090
Fax:068518092899
E-Mail:friedhof@sankt-wendel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13-16 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Poststraße 20, 66649 Oberthal
Telefon:06854901730
Fax:06854901717
E-Mail:rathaus@oberthal.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Anschrift:Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert
Telefon:0689413917
Fax:0689413388
E-Mail:phoffmann@st-ingbert.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen
Telefon:06898691227
Fax:06898691174
E-Mail:stadtverwaltung@puettlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 13:30-17:30 hr und Do 13:30-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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