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Stadtkassen in Losheim am See - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gemeindekasse Losheim am See
1.62 km von Losheim am See
Anschrift:Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See
Telefon:06872609135
Fax:06872609182
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Losheim am See

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gemeindekasse Weiskirchen
8.11 km von Losheim am See
Anschrift:Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Telefon:06876709325
Fax:0687670918
E-Mail:gemeindekasse@weiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, zusätzlich Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(5)
Gemeindekasse Mettlach
9.89 km von Losheim am See
Anschrift:Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach
Telefon:068648341
Fax:068648329
E-Mail:gemeinde@mettlach.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(1)
Stadtkasse Merzig
10.47 km von Losheim am See
Anschrift:Brauerstraße 5, 66653 Merzig
Telefon:0686185280
E-Mail:stadt@merzig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(1)
Stadtkasse Wadern
12.18 km von Losheim am See
Anschrift:Marktplatz 13, 66687 Wadern
Telefon:06871507325326
Fax:06871507130
E-Mail:stadt@wadern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, zusätzlich Mo+Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Gemeindekasse Schmelz
12.49 km von Losheim am See
Anschrift:Rathausplatz 1, 66839 Schmelz
Telefon:06887301123
Fax:068877834
E-Mail:info@schmelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Do 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Losheim am See
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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