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Sozialämter in Saarbrücken - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Sozialamt
0.3 km von Saarbrücken
Anschrift:Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken
Telefon:06819053267
Fax:06819053355
E-Mail:soziales@saarbruecken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Saarbrücken

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Sozialamt
8.09 km von Saarbrücken
Anschrift:Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg
Telefon:068069300
Fax:06806930201
E-Mail:gemeinde@riegelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13-15:30 Uhr
(9)
Sozialamt
8.23 km von Saarbrücken
Anschrift:Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar
Telefon:068975080
Fax:06897508102
E-Mail:information@stadt-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(6)
Sozialamt
9.34 km von Saarbrücken
Anschrift:Rathausstr. 16-18, 66271 Kleinblittersdorf
Telefon:0680520080
Fax:068052008188
E-Mail:info@kleinblittersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs 13.30 bis 17:30 Uhr
(10)
Sozialamt
9.38 km von Saarbrücken
Anschrift:Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert
Telefon:06894130
Fax:0689413240
E-Mail:info@st-ingbert.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
10.15 km von Saarbrücken
Anschrift:Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen
Telefon:068986910
Fax:06898691174
E-Mail:stadtverwaltung@puettlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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