Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Saarbrücker Straße 120, 66359 Bous |
Telefon: | 0683483116 |
Fax: | 0683483142 |
E-Mail: | info@bous.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen |
Telefon: | 06834944112 |
Fax: | 06834944167 |
E-Mail: | kasse@wadgassen.de |
Anschrift: | Rathausplatz, 66333 Völklingen |
Telefon: | 06898130 |
Fax: | 06898132350 |
E-Mail: | info@voelklingen.de |
Anschrift: | Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf |
Telefon: | 06831504120 |
Fax: | 06831504167 |
E-Mail: | info@gemeinde-ensdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen |
Telefon: | 06898691114 |
Fax: | 06898691174 |
E-Mail: | stadtverwaltung@puettlingen.de |
Anschrift: | Friedensstr. 3-7, 66740 Saarlouis |
Telefon: | 06831443356 |
Fax: | 06831443490 |
E-Mail: | stadtkasse@saarlouis.de |
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Bous im Landkreis Saarlouis liegt am Ufer der Saar und wurde 952 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist die Ortschaft unter anderem für die Bouser Maisause, das HoKuTa sowie das Redemptoristenkloster...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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