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Sozialämter in Kirkel - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialbüro
2.91 km von Kirkel
Anschrift:Hauptstr. 10, 66459 Kirkel
Telefon:06841809830
Fax:06841809810
E-Mail:b.koerner@kirkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
(39)
Sozialamt des Landkreises
6.12 km von Kirkel
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kirkel

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Forum 5, 66424 Homburg
Telefon:06841101139
Fax:06841101555
E-Mail:stadt@homburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15:45 Uhr Fr 8-13 Uhr
(5)
Amt für Soziale Dienste/Sozialamt
7.58 km von Kirkel
Anschrift:Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen/Saar
Telefon:068212020
Fax:0682120230
E-Mail:kreisstadt@neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(13)
Sozialamt
9.09 km von Kirkel
Anschrift:Herzogstr. 3, 66482 Zweibrücken
Telefon:06332871502
Fax:06332871530
E-Mail:stadtverwaltung@zweibruecken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
Anschrift:Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken
Telefon:063328062204
Fax:063328062999
E-Mail:info@vgzwland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(10)
Sozialamt
10.55 km von Kirkel
Anschrift:Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert
Telefon:06894130
Fax:0689413240
E-Mail:info@st-ingbert.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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