Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 3, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 03907716174 |
Fax: | 03907716111 |
E-Mail: | bauamt@gardelegen.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840504 |
Fax: | 03901840208 |
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenplatz 13, 39345 Flechtingen |
Telefon: | 0390549860 |
E-Mail: | info@vg-flechtingen.de |
Anschrift: | Markt 20-22, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039044792320 |
E-Mail: | bauamt@haldensleben.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472406201 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | bauordnung@landkreis-boerde.de |
Anschrift: | Schulplatz 1, 38486 Klötze |
Telefon: | 03909403240 |
Fax: | 03909403200 |
E-Mail: | info@stadt-kloetze.de |
Anschrift: | Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde) |
Telefon: | 03908097141 |
Fax: | 03908097153 |
E-Mail: | rathaus@stadt-kalbe-milde.de |
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Die Colbitz-Letzlinger Heide hat noch mehr zu bieten als nur seine wunderschöne Landschaftskulisse: Im Herzen der Heide befindet sich Potzehne. Der idyllische Ortsteil von Gardelegen besitzt viel Flair und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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