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KFZ-Zulassungsstellen in Droßdorf - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(29)
Kfz-Zulassungstelle des Landkreises
26.31 km von Droßdorf
Anschrift:Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Telefon:03445731510
Fax:03445731599
E-Mail:strassenverkehrsamt@blk.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Droßdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Claußstraße 3, 07607 Eisenberg
Telefon:03669170700
Fax:03669170713
E-Mail:ordnung@lrashk.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(19)
KFZ-Zulassungsstelle
17.11 km von Droßdorf
Anschrift:Wiesestraße 125, 07548 Gera
Telefon:03658382450
Fax:03658382445
E-Mail:kfz-zulassung@gera.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Martin-Luther-Straße 1a, 04600 Altenburg
Telefon:03447586602
Fax:03447586629
E-Mail:landratsamt@altenburgerland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(42)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises
25.96 km von Droßdorf
Anschrift:Am Schafberge 5, 07570 Weida
Telefon:03660325520
Fax:03660325525
E-Mail:verkehr@landkreis-greiz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-15 Uhr
Do 8-17 Uhr
Anschrift:Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Telefon:034332412055
Fax:034332411111
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Ur
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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