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Lohnsteuerhilfe Finne

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Robert-Koch-Str. 3, 99628 Buttstädt
Telefon:03637340449
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Wiehesche Str. 2, 06571 Roßleben
Telefon:016096275109
E-Mail:birgit.schiele@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Roßplatz 20, 99625 Kölleda
Telefon:036356029709
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Apoldaer Str. 27, 99510 Pfiffelbach
Telefon:03646232624
Fax:03646230339
E-Mail:karin.strese@vlh.de
Anschrift:Salzstr. 28, 99518 Bad Sulza
Telefon:03646122531
Fax:03646122531
E-Mail:frank.graf@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 17, 99439 Berlstedt
Telefon:03645270109
Fax:03645270109
E-Mail:annette.kaufmann@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Neue Reihe 32, 06556 Voigtstedt
Telefon:03466324986
Fax:03466324986
E-Mail:klaus.pommnitz@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 8, 99510 Stobra
Telefon:03644564555
Fax:03644560353
E-Mail:frank.martin@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Finne? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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