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Lohnsteuerhilfe Halberstadt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Quedlinburger Str. 27, 38820 Halberstadt
Telefon:0394124944
E-Mail:margarete.vaupel@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 16e, 38889 Blankenburg
Telefon:039443086
Fax:039449547220
E-Mail:birgit.wodara@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 2, 06484 Quedlinburg
Telefon:039465285758
E-Mail:brigitte.bieda@vlh.de
Anschrift:Roßtrappenstr. 13, 06502 Thale
Telefon:0394766880
Fax:0394791917
E-Mail:volkmar.kohlrusch@vlh.de
Anschrift:Dornbergsweg 30, 38855 Wernigerode
Telefon:03943633658
E-Mail:leni.schade@vlh.de
Anschrift:Fillerweg 18, 39387 Oschersleben
Telefon:03949500250
E-Mail:joerg.ohlendorf@vlh.de
Anschrift:Käthe-Kollwitz-Str. 23, 39387 Oschersleben
Telefon:0394995665
E-Mail:renate.gehrmann-genz@vlh.de
Anschrift:Oschersleber Weg 17, 39387 Oschersleben
Telefon:039408929763
E-Mail:frank.horn@vlh.de
Anschrift:Anemonenweg 16, 06493 Ballenstedt
Telefon:03948381315
E-Mail:waltraud.augner@vlh.de
Anschrift:Am Viktoriasee 25, 39393 Hötensleben
Telefon:03940550179
E-Mail:nicole.janura@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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