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Sozialämter im Landkreis Harz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(39)
Sozialamt des Landkreises
14.56 km von Harz
Anschrift:Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt
Telefon:0394159700
Fax:0394159704333
E-Mail:sozialamt@kreis-hz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Schlachthofstraße 6, 38855 Wernigerode
Telefon:03943654510
Fax:03943654599
E-Mail:soziales@wernigerode.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Harz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
21.64 km von Harz
Anschrift:Lindenstraße 1, 06469 Seeland
Telefon:03474193248
Fax:03474193240
E-Mail:a.erdmann@stadt-seeland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(7)
Sozialamt
25.81 km von Harz
Anschrift:Ilgerstraße 23, 99768 Harztor
Telefon:03633137343
Fax:03633137312
E-Mail:einwohnermeldeamt@harztor.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(35)
Sozialamt des Landkreises
27.85 km von Harz
Anschrift:Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben
Telefon:034716841590
Fax:03471684551590
E-Mail:poststelle@kreis-slk.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(20)
Sozialamt
29.51 km von Harz
Anschrift:Markt 1, 06449 Aschersleben
Telefon:034739580
Fax:03473958920
E-Mail:stadt@aschersleben.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr und 14-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Breite Str. 22, 06449 Aschersleben
Telefon:034716841041
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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