Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 11, 38835 Osterwieck |
Telefon: | 039421793304 |
Fax: | 039421793788 |
E-Mail: | info@stadt-osterwieck.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 0394159704343 |
Fax: | 0394159704160 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-hz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Weinberg 9, 38315 Schladen-Werla |
Telefon: | 0533580132 |
Fax: | 0533580152 |
E-Mail: | info@schladen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum |
Telefon: | 05334790717 |
Fax: | 05334790780 |
E-Mail: | posteingang@sg-oderwald.de |
Anschrift: | Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg |
Telefon: | 05322740 |
Fax: | 0532274333 |
E-Mail: | oeffentlicheordnung@stadt-bad-harzburg.de |
Anschrift: | Straße der Technik 4, 38871 Nordharz |
Telefon: | 03945160037 |
Fax: | 03945160050 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-nordharz.de |
Anschrift: | Schäferwiese 15, 38704 Liebenburg |
Telefon: | 05346900032 |
Fax: | 05346900099 |
E-Mail: | gemeinde@liebenburg.de |
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Eingebettet in die reizvolle Landschaft des Okertals liegt der Osterwiecker Ortsteil Wülperode. Schon im Jahre 995 wurde der Ort erstmals schriftlich dokumentiert. Sehenswert sind unter anderem die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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