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Lohnsteuerhilfe Breitungen (Südharz)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
Anschrift:Neue Weide 11, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464342964
Fax:03464342964
E-Mail:cornelia.redlich@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Platz 16, 99734 Nordhausen
Telefon:03631896426
Fax:03631465722
E-Mail:petra.schippmann@vlh.de
Anschrift:Oberröblinger Str. 24, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464611535
Fax:03464544850
E-Mail:sabine.kuehnold@vlh.de
Anschrift:Grimmelallee 10b, 99734 Nordhausen
Telefon:03631980238
E-Mail:heidrun.schmidt@vlh.de
Anschrift:Bochumer Str. 67, 99734 Nordhausen
Telefon:03631987346
Fax:03631479449
E-Mail:simone.reichelt@vlh.de
Anschrift:Hardenbergstr. 64, 99734 Nordhausen
Telefon:03631473048
E-Mail:ingrid.mueller@vlh.de
Anschrift:Spatenweg 16, 99706 Sondershausen
Telefon:036325415934
E-Mail:sybille.bahlo@vlh.de
Anschrift:Neue Reihe 32, 06556 Voigtstedt
Telefon:03466324986
Fax:03466324986
E-Mail:klaus.pommnitz@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Breitungen (Südharz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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