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Gerichtsvollzieher in Röblingen am See - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Gerichtsvollzieher Steinleitner
11.49 km von Röblingen am See
Anschrift:Rathausstr. 5, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475207889
Fax:03475614225
Sprechzeiten:Mi+Do 9-10 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Laute
11.49 km von Röblingen am See
Anschrift:Rathausstr. 5, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475614225
Fax:03475614225
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Mi 11-12 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieherin Smerdu
16.29 km von Röblingen am See
Anschrift:Thomas-Müntzer-Str. 16, 06311 Helbra
Telefon:03477220387
Fax:03477269071
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr Mi 13-14 Uhr
(19)
Obergerichtsvollzieher Meilke
18.14 km von Röblingen am See
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 3, 06308 Klostermansfeld
Telefon:03477231558
Fax:03477221774
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(18)
Obergerichtsvollzieherin Brock
20.37 km von Röblingen am See
Anschrift:An der Koppel 9a, 06347 Gerbstedt
Telefon:03478329569
Fax:03478327648
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Fr 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Gude
23.08 km von Röblingen am See
Anschrift:Molmecker Str. 41, 06333 Hettstedt
Telefon:03476936978
Fax:03476936978
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 8-10 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieherin Pfeiffer
25.67 km von Röblingen am See
Anschrift:Vor der Blauen Hütte 22, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464278337
Fax:03464278337
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 9-11 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieherin Paul
26.07 km von Röblingen am See
Anschrift:Bahnhofstr. 42, 06526 Sangerhausen
Telefon:034642609053
Fax:03464608966
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 13-14 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Lechte
26.07 km von Röblingen am See
Anschrift:Bahnhofstr. 42, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464571479
Fax:03464608966
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 11:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Röblingen am See? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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