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Lohnsteuerhilfe Farnstädt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Str. der Freundschaft 18, 06279 Farnstädt
Telefon:03477421822
E-Mail:claudia.warwel@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 22, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475611856
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Stedtener Str. 40, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon:03477429841
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 1 B, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475250442
E-Mail:hans-joachim.koeppe@vlh.de
Anschrift:An der Landwehr 2, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:034757089990
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 55, 06179 Teutschenthal
Telefon:03460131367
Fax:03460131368
E-Mail:hans-dieter.wendt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Farnstädt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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