Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal |
Telefon: | 034609274509 |
Fax: | 034609274522 |
E-Mail: | info@gemeinde-salzatal.de |
Anschrift: | Domplatz 2, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461401230 |
E-Mail: | ordnungsamt@saalekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pfarrstraße 8, 06317 Röblingen am See |
Telefon: | 03477444434 |
Fax: | 03477444450 |
E-Mail: | info@seegebiet-mansfelder-land.de |
Anschrift: | Am Busch 19, 06179 Teutschenthal |
Telefon: | 03460136652 |
Fax: | 03460124666 |
E-Mail: | kontakt@gemeinde-teutschenthal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf |
Telefon: | 0347719000 |
Fax: | 03477190050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Stadion 5, 06122 Halle |
Telefon: | 03452210 |
Fax: | 03452211349 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Sangerhäuserstraße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 03475655320 |
Fax: | 03475655302 |
E-Mail: | poststelle@lutherstadt-eisleben.de |
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Höhnstedt befindet sich etwa 20 km westlich der Stadt Halle. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die imposante, neugotische Kirche geprägt. Höhnstedt verfügt über ein reges Vereinsleben und gehört zur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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