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Stadtkassen in Spergau - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Wettin-Löbejün
38.93 km von Spergau
Anschrift:Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün
Telefon:03460375747
Fax:03460375715
E-Mail:karla.rothmeier@mail-wl.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Spergau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Bad Dürrenberg
3.12 km von Spergau
Anschrift:Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg
Telefon:034629987049
Fax:034629987060
E-Mail:stadt@badduerrenberg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Stadtkasse Leuna
3.4 km von Spergau
Anschrift:Rathausstraße 1, 06237 Leuna
Telefon:03461840202
Fax:03461813222
E-Mail:info@stadtleuna.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Stadtkasse Merseburg
7.22 km von Spergau
Anschrift:Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg
Telefon:03461445200
E-Mail:finanzen@merseburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00, 14.00 - 15.30 Uhr
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Stadtkasse Lützen
9.11 km von Spergau
Anschrift:Markt 1, 06686 Lützen
Telefon:034444315920
Fax:03444431588
E-Mail:finanzen@stadt-luetzen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
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Stadtkasse Braunsbedra
9.73 km von Spergau
Anschrift:Markt 1, 06242 Braunsbedra
Telefon:03463340219
Fax:03463340100
E-Mail:stadt@braunsbedra.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Spergau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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