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Lohnsteuerhilfe Tollwitz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Am Teich 16, 04420 Markranstädt
Telefon:03420588766
Fax:03420599917
E-Mail:maritta.wittig@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Allee 68, 04207 Leipzig
Telefon:03419403330
Fax:03419403331
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 55, 06258 Schkopau
Telefon:03457821325
E-Mail:barbara.mark@vlh.de
Anschrift:Wählitzer Weg 12, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444124088
E-Mail:manuela.oeftger@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 7, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444122665
Fax:03444122665
E-Mail:andrea.pommerencke@vlh.de
Anschrift:Grauwackeweg 23, 04249 Leipzig
Telefon:03414224298
Fax:03414224299
E-Mail:uwe.schnabel@vlh.de
Anschrift:An der Kirschallee 11, 04159 Leipzig
Telefon:034156127851
E-Mail:karsten.fiedler@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Str. 79b, 04229 Leipzig
Telefon:03414773070
Fax:03414773063
E-Mail:anita.staron@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Tollwitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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