Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bullenwinkel 7, 6449 Aschersleben |
Telefon: | 03469238810 |
Anschrift: | Bernburger Str. 37, 6425 Alsleben (Saale) |
Telefon: | 03469228588 |
Anschrift: | Schulberg 5, 8396 Oberwiera |
Telefon: | 03760822967 |
Fax: | 03760840025 |
E-Mail: | info@kiga-kunterbunt.de |
Anschrift: | Gutsstr. 7, 6425 Alsleben (Saale) |
Telefon: | 03469221491 |
Anschrift: | LPG-Hof 1, 6420 Könnern |
Telefon: | 03469221594 |
Anschrift: | Wiesenstr. 13, 6420 Könnern |
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Anschrift: | Hospitalstr. 16, 6425 Plötzkau |
Telefon: | 03469231654 |
Anschrift: | Friedensstr. 23, 6456 Sandersleben (Anhalt) |
Telefon: | 03478520458 |
Anschrift: | Schulplatz 43, 6449 Giersleben |
Telefon: | 034746263 |
Anschrift: | Alte Bahnhofstr. 8, 6449 Aschersleben |
Telefon: | 034734459 |
Schackstedt im Harzvorland ist südwestlich von Bernburg (Saale) gelegen. Sehenswert ist neben der Ortsbild prägenden St. Kilian-Kirche auch das Dietrich-Bonhoeffer-Heim. Der Ort ist Teil der Stadt...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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