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Gewerbeämter in Wolmirsleben - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)
Telefon:034716840
Fax:03471684561010
E-Mail:poststelle@kreis-slk.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Wolmirsleben

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Gewerbeamt
11.59 km von Wolmirsleben
Anschrift:Hermann-Danz-Straße 46, 39444 Hecklingen
Telefon:03925927045
Fax:03925927042
E-Mail:info@stadt-hecklingen.de
Öffnungs­zeiten:Di: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
(9)
Gewerbeamt
12.05 km von Wolmirsleben
Anschrift:Alte Dorfstraße 26, 39171 Sülzetal
Telefon:03920564646
Fax:03920564611
E-Mail:hauptamt@gemeinde-suelzetal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Gewerbeamt
12.44 km von Wolmirsleben
Anschrift:Steinstr. 38, 39418 Staßfurt
Telefon:03925981450
Fax:03925981464
E-Mail:ordnung@stassfurt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(7)
Gewerbeamt
13.23 km von Wolmirsleben
Anschrift:Markt 1-2, 39164 Wanzleben
Telefon:03920944735
Fax:03920944744
E-Mail:info@wanzleben-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Gewerbeamt
18.54 km von Wolmirsleben
Anschrift:Marktstr. 7, 39397 Gröningen
Telefon:039403158215
Fax:039403158299
E-Mail:post@westlicheboerde.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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