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Friedhofsämter in Aulosen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Friedhofsverwaltung Osterburg (Altmark)
25.46 km von Aulosen
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg (Altmark)
Telefon:03937492830
Fax:03937492850
E-Mail:stadt@osterburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Aulosen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Springstraße 14, 29471 Gartow
Telefon:058468237
Fax:058468255
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-17 Uhr
(3)
Friedhofsverwaltung Wittenberge
10.69 km von Aulosen
Anschrift:Parkstraße 30, 19322 Wittenberge
Telefon:03877403634
Fax:03877564245
E-Mail:friedhof@wittenberge.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Kellerstr. 4, 19309 Lenzen (Elbe)
Telefon:03879298842
Fax:03879298860
E-Mail:jerichow@amtlenzen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(2)
Friedhofsverwaltung Arendsee
13.99 km von Aulosen
Anschrift:Am Markt 3, 39619 Arendsee
Telefon:03938497629
Fax:03938497666
E-Mail:info@stadt-arendsee.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen (Altmark)
Telefon:0393869820
Fax:03938698290
E-Mail:info@vgem-seehausen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Aulosen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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