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Stadtkassen in Falkenberg (Wische) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Stadtkasse Osterburg (Altmark)
6.26 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg (Altmark)
Telefon:03937492730
Fax:03937492850
E-Mail:stadt@osterburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Falkenberg (Wische)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Verbandsgemeindekasse Seehausen (Altmark)
5.06 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen (Altmark)
Telefon:03938698226
Fax:03938698290
E-Mail:info@vgem-seehausen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Bad Wilsnack/Weisen
13.84 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:Am Markt 1, 19336 Bad Wilsnack
Telefon:038791999115
Fax:038791999125
E-Mail:amt_bad_wilsnack_weisen@t-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Wittenberge
15.73 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:August-Bebel-Straße 10, 19322 Wittenberge
Telefon:03877951146
Fax:03877951123
E-Mail:stadtkasse@wittenberge.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(0)
Verbandsgemeindekasse Arneburg-Goldbeck
16.24 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck
Telefon:03938897121
Fax:03938897169
E-Mail:a.daehnrich@arneburg-goldbeck.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 u 13:00-17:30 Uhr,
Mi 9:00-12:00 Uhr,
Do 9:00-12:00 u 13:00-15:30 Uhr,
Fr 9:00-12:00 Uhr
(0)
Stadtkasse Havelberg
18.16 km von Falkenberg (Wische)
Anschrift:Markt 1, 39539 Havelberg
Telefon:03938776521
Fax:03938776570
E-Mail:stadt@havelberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Falkenberg (Wische)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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