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Lohnsteuerhilfe Holzhausen (Bismark)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 35, 39624 Kalbe
Telefon:0390802287
Fax:03908040026
E-Mail:heidrun.starke@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 24, 39624 Kalbe
Telefon:0390803576
Fax:03908080196
E-Mail:anke.dittmar@vlh.de
Anschrift:Klosterweg 22, 39638 Gardelegen
Telefon:03907739243
E-Mail:ines.brueckmann@vlh.de
Anschrift:Klosterstr. 24, 39638 Gardelegen
Telefon:0390886119
Fax:0390886119
E-Mail:herdith.moehring@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 45, 39638 Gardelegen
Telefon:03907777641
E-Mail:dana.siegel@vlh.de
Anschrift:Lindenallee 29a, 39638 Gardelegen
Telefon:03907730689
E-Mail:angelika.stolle@vlh.de
Anschrift:Badel Nr. 1, 39624 Kalbe
Telefon:039009294
E-Mail:petra.klaffer@vlh.de
Anschrift:Schadewachten 22a, 39576 Stendal
Telefon:0393164680
Fax:03931646849
E-Mail:carsten.nahrendorf@vlh.de
Anschrift:Grindbucht 17, 39576 Stendal
Telefon:03931716411
Fax:03931257013
E-Mail:christel.lawrenz@vlh.de
Anschrift:Breite Str. 1, 39606 Osterburg
Telefon:0393749980
Fax:03937499829
E-Mail:carsten.nahrendorf@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Holzhausen (Bismark)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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