Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bismarckstr. 12 , 39524 Schönhausen (Elbe) |
Telefon: | 039327937842 |
Fax: | 03932384030 |
E-Mail: | wab@elbe-havel-land.de |
Anschrift: | Hospitalstraße 1-2, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931607340 |
Fax: | 03931607921 |
E-Mail: | bauamt@landkreis-stendal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Breite Straße 15, 39596 Arneburg |
Telefon: | 03932151810 |
Fax: | 03932151818 |
E-Mail: | sekretariat@arneburg-goldbeck.de |
Anschrift: | Markt 1, 39539 Havelberg |
Telefon: | 03938776556 |
Fax: | 03938776570 |
E-Mail: | stadt@havelberg.de |
Anschrift: | Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow |
Telefon: | 03387536626 |
Fax: | 03387536665 |
E-Mail: | amtsdirektor@rhinow.de |
Anschrift: | Moltkestr. 34-36, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931651533 |
Fax: | 03931651540 |
E-Mail: | hochbauamt@stendal.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg |
Telefon: | 03937492763 |
Fax: | 03937492850 |
E-Mail: | stadt@osterburg.de |
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Schon 1420 wurde Schönfeld erstmals in einer Urkunde genannt. Die weitläufigen Elbauen und das waldreiche Land Schollene machen den Kamerner Ortsteil zu einem beliebten Ausflugsziel für Naturbegeisterte.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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