Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 15/17, 01477 Arnsdorf |
Telefon: | 03520025230 |
Fax: | 03520025211 |
E-Mail: | bauverwaltung@gemeinde-arnsdorf.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 8, 02625 Bautzen |
Telefon: | 0359152510 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 17-19, 01454 Radeberg |
Telefon: | 03528450264 |
Fax: | 03528450100 |
E-Mail: | info@stadt-radeberg.de |
Anschrift: | Adolphstraße 18, 01900 Großröhrsdorf |
Telefon: | 03595228265 |
Fax: | 03595228261 |
E-Mail: | bettina.huebler@grossroehrsdorf.de |
Anschrift: | Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau |
Telefon: | 035954519829 |
Fax: | 035954519820 |
E-Mail: | bauamt@grossharthau.de |
Anschrift: | Teichstraße 2, 01454 Wachau |
Telefon: | 0352848080 |
Fax: | 03528480818 |
E-Mail: | info@wachau.de |
Anschrift: | Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Telefon: | 0359558610 |
Fax: | 035955861109 |
E-Mail: | post@pulsnitz.de |
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Etwa 15 km von Dresden entfernt befindet sich die Gemeinde Arnsdorf. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf, welches regional von großer Bedeutung ist. Zudem ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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