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Lohnsteuerhilfe Doberschau-Gaußig

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bautzener Str. 7f, 02692 Obergurig
Telefon:03591306366
Fax:03591306797
E-Mail:gabriele.adler-bartosch@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 29, 02692 Obergurig
Telefon:0359141644
Fax:03591304083
E-Mail:ursula.richter@vlh.de
Anschrift:Wilthenerstr. 16, 02625 Bautzen
Telefon:01713343371
E-Mail:heidrun.leuschner@vlh.de
Anschrift:August-Bebel Str. 57, 02681 Wilthen
Telefon:0359233497
E-Mail:horst.kohl@vlh.de
Anschrift:Reichenstr. 4, 02625 Bautzen
Telefon:0359147494
Fax:035915258934
E-Mail:ines.kasper@vlh.de
Anschrift:Sandweg 2a, 02681 Wilthen
Telefon:0359231906
E-Mail:michael.richter@vlh.de
Anschrift:Kastanienallee 6, 02736 Oppach
Telefon:03587232612
Fax:03587242409
E-Mail:ursula.ruppert@vlh.de
Anschrift:Crostaer Str. 16, 02694 Großdubrau
Telefon:03593466683
Fax:03593466684
E-Mail:marlies.krahl@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 56, 02742 Neusalza-Spremberg
Telefon:035872426496
Fax:035872426497
E-Mail:kerstin.tzschupke@vlh.de
Anschrift:Doberschütz 21 c, 02699 Neschwitz
Telefon:03593339475
E-Mail:daniela.handrick@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Doberschau-Gaußig? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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