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Hochbauämter in Hochkirch - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.09 km von Hochkirch
Anschrift:Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch
Telefon:03593985531
Fax:03593985555
E-Mail:grafe@hochkirch.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-16 Uhr und Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 8, 02625 Bautzen
Telefon:0359152510
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hochkirch

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.83 km von Hochkirch
Anschrift:Mittelweg 3, 02627 Kubschütz
Telefon:035915252526
Fax:035915252528
E-Mail:marita.ahland@gemeinde-kubschuetz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
8.56 km von Hochkirch
Anschrift:Am Markt 1, 02694 Malschwitz
Telefon:03593237727
Fax:03593230923
E-Mail:bauamt@malschwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Hochbauamt
9.03 km von Hochkirch
Anschrift:Altmarkt 1, 02708 Löbau
Telefon:03585450441
Fax:03585450402
E-Mail:info@loebau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Bauamt
9.36 km von Hochkirch
Anschrift:Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz/Oberlausitz
Telefon:03593858842
Fax:03593858850
E-Mail:bauamt@grosspostwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Bauamt
11.21 km von Hochkirch
Anschrift:August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach
Telefon:03587238314
Fax:03587238380
E-Mail:rathaus@oppach.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Hochkirch
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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