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Bürgerämter in Puschwitz - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Meldeamt
3.32 km von Puschwitz
Anschrift:Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz
Telefon:03593338619
Fax:03593338611
E-Mail:sekretariat@neschwitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9.00-12.00 Uhr, Di 9.00-12.00 u 14.00-16.00 Uhr, Do 9.00-12.00 u 14.00-18.00 Uhr
(8)
Bürgeramt des Landkreises Bautzen
12.7 km von Puschwitz
Anschrift:Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Telefon:0359152510
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Puschwitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Gemeindebüro Crostwitz
3.52 km von Puschwitz
Anschrift:Hornigstraße 34, 01920 Crostwitz
Telefon:03579696210
Fax:03579696671
E-Mail:gemeinde@crostwitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
(1)
Gemeindebüro Räckelwitz
4.82 km von Puschwitz
Anschrift:Hauptstraße 41, 01920 Räckelwitz
Telefon:03579696342
Fax:035796889706
E-Mail:gemeinde@raeckelwitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Gemeindebüro Ralbitz-Rosenthal
5.92 km von Puschwitz
Anschrift:Am Marienbrunnen 8, 01920 Ralbitz-Rosenthal
Telefon:03579696832
Fax:03579696833
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Sprechzeiten Bürgermeister: Do 15-18 Uhr
(14)
Einwohnermeldeamt
6.95 km von Puschwitz
Anschrift:Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau
Telefon:035796946110
Fax:03579694665
E-Mail:verwaltung@am-klosterwasser.de
Öffnungs­zeiten:Di, Do, Fr 8:30-12:00 Uhr, Di, Do 13:30-18:00 Uhr
(3)
Einwohnermeldestelle
7.04 km von Puschwitz
Anschrift:Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha
Telefon:03593123923
Fax:03593123929
E-Mail:gemeinde@koenigswartha.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-11 Uhr und 13:30-15 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Puschwitz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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