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Personalvermittlung in Dresden im Branchenbuch


DIS AG - Personaldienstleister & Personalvermittler im Branchenbuch Dresden

An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden


0351 439100


Der Gewerbeeintrag DIS AG - Personaldienstleister & Personalvermittler in Dresden ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung.

DIS AG - Personaldienstleister & Personalvermittler

Die DIS AG ist Marktführer in der Vermittlung von Fach- und Führungskräften in den Geschäftsfeldern Industrie und Office & Management. Wir wurden bereits 17 Mal als einer von Deutschlands Besten Arbeitgebern ausgezeichnet.

Anschrift

StraßeAn der Kreuzkirche 6
PLZ, Ort01067 Dresden
Koordinaten51.0482,13.739
KFZ-Navigation51.0484,13.739

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Bildergalerie

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Personalvermittlung

Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.

Aufgaben des Headhunters

Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.

Anforderungen an den Personalvermittler

Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.

Aufgabenfelder der Personalvermittlung

Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.

Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler

Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.

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