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Lohnsteuerhilfe Crottendorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schulstr. 9, 09481 Scheibenberg
Telefon:0373498804
E-Mail:simone.harasim@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 25, 09465 Neudorf
Telefon:0373427357
E-Mail:gisela.martin@vlh.de
Anschrift:Bergsiedlung 4, 08352 Raschau
Telefon:03774823415
Fax:03774823415
E-Mail:marion.weidauer@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 65, 08340 Schwarzenberg
Telefon:0377425312
E-Mail:steffen.schoele@vlh.de
Anschrift:Zick-Zack-Weg 14, 09471 Königswalde
Telefon:0373321976
Fax:03733428873
E-Mail:kerstin.mueller@vlh.de
Anschrift:Am Schlossberg 7, 08344 Grünhain-Beierfeld
Telefon:03774640997
E-Mail:christa.schmuck@vlh.de
Anschrift:Oberer Bahnhof 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:0373344198
E-Mail:claus.frenzel@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 3b, 08349 Johanngeorgenstadt
Telefon:03773883126
Fax:03773882454
E-Mail:sigrid.firchau@vlh.de
Anschrift:Lauterer Str. 14, 08324 Bockau
Telefon:03771479478
Fax:03771479478
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Crottendorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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