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Sozialämter in Großschweidnitz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(28)
Sozialamt Landkreis Görlitz
48.41 km von Großschweidnitz
Anschrift:Lunitz 10, 02826 Görlitz
Telefon:035816632100
Fax:0358166362100
E-Mail:sozialamt@kreis-gr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Großschweidnitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
7.9 km von Großschweidnitz
Anschrift:Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
Telefon:035867630
Fax:03586763190
E-Mail:info@ebersbach-neugersdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Sozialamt
9.02 km von Großschweidnitz
Anschrift:Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut
Telefon:03587334922
Fax:03587334930
E-Mail:stadtamt@herrnhut.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Do 9:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Fr 9:00-12:00 Uhr
(4)
Sozialamt
11.98 km von Großschweidnitz
Anschrift:Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf
Telefon:03586330713
Fax:03586330719
E-Mail:sozialwesen@gv-leutersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(3)
Sozialamt
14.69 km von Großschweidnitz
Anschrift:Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz
Telefon:0358422230
Fax:03584222322
E-Mail:gemeinde@oderwitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di 9.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr
(4)
Sozialamt
15.12 km von Großschweidnitz
Anschrift:Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland an der Spree
Telefon:0359363980
Fax:03593639888
E-Mail:gemeindeverwaltung@sohland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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