Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz |
Telefon: | 035816635401 |
E-Mail: | info@kreis-gr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz, 02943 Weißwasser |
Telefon: | 035762650 |
Fax: | 03576265202 |
E-Mail: | ref.bau@weisswasser.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 4, 02625 Bautzen |
Telefon: | 03591525166114 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | sta@lra-bautzen.de |
Anschrift: | Altmarkt 1, 02708 Löbau |
Telefon: | 03585450441 |
Fax: | 03585450402 |
E-Mail: | info@loebau.de |
Anschrift: | Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz |
Telefon: | 03581671823 |
Fax: | 03581671821 |
Anschrift: | Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 1, 02977 Hoyerswerda |
Telefon: | 03571457530 |
Fax: | 0357145787530 |
E-Mail: | verwaltung@hoyerswerda-stadt.de |
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Der Ort hatte vermutlich anno 1409 seine urkundliche Ersterwähnung. Kreba-Neudorf liegt unweit der Stadt Niesky im Biosphärenreservat Oberlausitzer Teich- und Heidelandschaft. Ein Besuch des Krebaer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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