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Straßenverkehrsämter in Parthenstein - Öffnungszeiten

Info zu Straßenverkehrsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Straßenverkehrsamt Landkreis Leipzig
18.46 km von Parthenstein
Anschrift:Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Telefon:034332412001
Fax:034332417089
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Parthenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Amt für Verkehrsüberwachung Leipzig
17.14 km von Parthenstein
Anschrift:Prager Str. 118-136, 04317 Leipzig
Telefon:0341115
E-Mail:vta@leipzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Martin-Luther-Str. 1a, 04600 Altenburg
Telefon:03447586626
Fax:03447586629
E-Mail:strassenverkehr@altenburgerland.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(15)
Straßenverkehrsamt Landkreis Nordsachsen
34.85 km von Parthenstein
Anschrift:Richard-Wagner-Straße 7 a, 04509 Delitzsch
Telefon:0342029885101
Fax:03421758855110
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
Telefon:03496601809
E-Mail:post@anhalt-bitterfeld.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Straßenverkehrsamt Landkreis Zwickau
48.65 km von Parthenstein
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau
Telefon:0375440221900
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Straßenverkehrsamt Parthenstein
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.

Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.

Fahrerlaubniswesen

Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.

Anordnungen für den Straßenverkehr

Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.

Straßenverkehrs-Ordnung

Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.

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