Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 01623 Lommatzsch |
Telefon: | 03524154040 |
Fax: | 03524154017 |
E-Mail: | info@lommatzsch.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal |
Telefon: | 03524448719 |
Fax: | 03524448724 |
E-Mail: | leiter.bauverwaltung@gemeinde-kaebschuetztal.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 8, 04749 Ostrau |
Telefon: | 034324209220 |
Fax: | 034324209106 |
E-Mail: | info@gemeinde-ostrau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein |
Telefon: | 03526681815 |
Fax: | 03526681822 |
E-Mail: | oda.jenichen@hirschstein.de |
Anschrift: | Meißner Straße 4, 04720 Mochau |
Telefon: | 0343171400 |
Fax: | 03431714040 |
E-Mail: | info@mochau.de |
Anschrift: | Schloßberg 9, 01662 Meißen |
Telefon: | 03521467113 |
Fax: | 03521467263 |
E-Mail: | post@stadt-meissen.de |
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Lommatzsch liegt in der Lommatzscher Pflege im Landkreis Meißen und wurde 1286 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bemerkenswert ist, dass der historische Stadtkern von unterirdischen Gängen aus dem 15. und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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