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Lohnsteuerhilfe Meißen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
Anschrift:Knappensteig 9, 01665 Klipphausen
Telefon:01636410225
E-Mail:anja.feder@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 01640 Coswig
Telefon:01734483193
E-Mail:barbara.hahnel@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 6, 01468 Moritzburg
Telefon:03514798855
Fax:03518628823
E-Mail:michael.uhlendorf@vlh.de
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Anschrift:Ledenweg 3, 01445 Radebeul
Telefon:03518956165
Fax:03518956166
E-Mail:schneider.helga@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 27, 01156 Dresden
Telefon:03514521033
Fax:03514521033
E-Mail:erika.strohbach@vlh.de
Anschrift:Skassaer Str. 26, 01558 Großenhain
Telefon:0352238135
E-Mail:henning.tittmann@vlh.de
Anschrift:Wasastr. 50, 01445 Radebeul
Telefon:035183392114
E-Mail:kathleen.ramin@vlh.de
Anschrift:Elbhangstr. 22 a, 01156 Dresden
Telefon:03514525062
E-Mail:ines.adam@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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