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Lohnsteuerhilfe Rochlitz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bergstr. 35, 04643 Frohburg
Telefon:03434133815
E-Mail:birgit.boettcher@vlh.de
Anschrift:Grüner Winkel 22, 09306 Erlau
Telefon:03727648500
Fax:037279799727
E-Mail:margita.martin@vlh.de
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Str. 14, 04746 Hartha
Telefon:03432860500
Fax:03432860501
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Am Fischbach 8, 04654 Frohburg
Telefon:03434852576
E-Mail:ute.preis@vlh.de
Anschrift:Wernsdorfer Str. 1d, 09322 Penig
Telefon:03738185535
E-Mail:ellen.pfefferkorn@vlh.de
Anschrift:Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
Telefon:03724667222
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Lochmühlenstr. 11a, 09648 Kriebstein
Telefon:03432768926
E-Mail:manja.neubert@vlh.de
Anschrift:Dreiwerdener Weg 60, 09648 Mittweida
Telefon:037279799656
E-Mail:claus-uwe.neuhauss@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 77a, 09244 Lichtenau
Telefon:0372083804
Fax:03720885626
E-Mail:marion.hadamik@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Rochlitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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