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Nachlassgerichte in Roßwein - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(30)
Nachlassgericht Döbeln
8 km von Roßwein
Anschrift:Rosa-Luxemburg-Str. 16, 04720 Döbeln
Telefon:049034317280
Fax:04903431570087
E-Mail:verwaltung-p@agdl.justiz.sachsen.de
Anschrift:Friedelstr. 4, 09661 Hainichen
Telefon:037207630
Fax:03720763112
E-Mail:verwaltung-aghc@aghc.justiz.sachsen.de
(55)
Nachlassgericht Freiberg
19.72 km von Roßwein
Anschrift:Beethovenstr. 8, 09599 Freiberg
Telefon:0490373135890
Fax:049037313589205
E-Mail:verwaltung-p@agfg.justiz.sachsen.de
(84)
Nachlassgericht Meißen
23.16 km von Roßwein
Anschrift:Neumarkt 19, 01662 Meißen
Telefon:0490352147020
Fax:049035214702700
E-Mail:verwaltung-agmei@agmei.justiz.sachsen.de
Sprechzeiten:Mo., Do. 9:00 – 11:30 Uhr + 13:00 – 15:30 Uhr
Die. 9:00 – 11:30 Uhr + 13.00 - 17.30 Uhr
Mi. und Fr. nach Vereinbarung



3:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch, Freitag: nach Vereinbarung
Anschrift:Brüderstr. 5, 04758 Oschatz
Telefon:0490343590180
Fax:04903435901842
(70)
Nachlassgericht Riesa
28.52 km von Roßwein
Anschrift:Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa
Telefon:0490352574510
Fax:04903525745111
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
(64)
Nachlassgericht Chemnitz
32.1 km von Roßwein
Anschrift:Gerichtsstr. 2 , 09112 Chemnitz
Telefon:04903714530
Fax:04903714535555
E-Mail:verwaltung-p@agc.justiz.sachsen.de
(78)
Nachlassgericht Grimma
36.79 km von Roßwein
Anschrift:Klosterstr. 9, 04668 Grimma
Telefon:0490343798520
Fax:049034379852500
(47)
Nachlassgericht Dippoldiswalde
38.72 km von Roßwein
Anschrift:Kirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:0490350462130
Fax:04903504621396
E-Mail:poststelle@agdw.justiz.sachsen.de
(43)
Nachlassgericht Marienberg
45.73 km von Roßwein
Anschrift:Zschopauer Str. 31, 09496 Marienberg
Telefon:0490373591080
Fax:04903735910830
E-Mail:verwaltung-p@agmab.justiz.sachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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