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Wohnungsämter in Krostitz - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Wohnungsamt Krostitz
0 km von Krostitz
Anschrift:Dübener Straße 1, 04509 Krostitz
Telefon:0342957500
Fax:03429575030
E-Mail:info@krostitz.com
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-17 Uhr
(13)
Wohnungsamt des Landkreises Nordsachsen
10.71 km von Krostitz
Anschrift:Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
Telefon:034217580
Fax:03421758851310
E-Mail:info@lra-nordsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(7)
Wohnungsamt des Landkreises Nordsachsen
48.54 km von Krostitz
Anschrift:Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
Telefon:034217580
Fax:03421758851310
E-Mail:info@lra-nordsachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Krostitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(27)
Sozialamt, Abt. Wohngeld
17.82 km von Krostitz
Anschrift:Burgplatz 1 , 04109 Leipzig
Telefon:03411230
Fax:03411234525
E-Mail:sozialamt@leipzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Wohnungsverwaltung Mockrehna
25.55 km von Krostitz
Anschrift:Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Telefon:0342445740
Fax:03424457422
E-Mail:info@mockrehna.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Fr 9-11:30 Uhr
(31)
Sozialamt, Abt. Wohngeld des Landkreises
33.45 km von Krostitz
Anschrift:Domstr. 4, 06217 Merseburg
Telefon:03461401315
Fax:03461401352
E-Mail:sozialamt@saalekreis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
(10)
Wohnungsamt
34.76 km von Krostitz
Anschrift:Südpromenade 30, 06128 Halle
Telefon:03452215417
Fax:03452215404
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Markt 1, 04880 Dommitzsch
Telefon:03422343940
Fax:03422343949
E-Mail:bauamt@stadt-dommitzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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