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Lohnsteuerhilfe Liebschützberg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinweg 16, 04758 Oschatz
Telefon:03435931201
Fax:03435931897
E-Mail:christina.nickol@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 6, 04774 Dahlen
Telefon:03436168895
E-Mail:sven.lochert@vlh.de
Anschrift:Stralsunder Str. 5, 01587 Riesa
Telefon:03525737323
Fax:03525514759
E-Mail:iris.baer@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 3, 01619 Gohlis
Telefon:03525762566
E-Mail:wilfried.schmidt@vlh.de
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:035257787930
E-Mail:annett.liehr@vlh.de
Anschrift:Dr. Scheider-Str. 20, 01589 Riesa
Telefon:03525630030
Fax:03525518457
E-Mail:sabine.buske@vlh.de
Anschrift:Burxdorfer Str. 7, 04895 Brottewitz
Telefon:03534270727
Fax:035342879900
E-Mail:ute.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 13a, 04889 Schildau
Telefon:015222948637
E-Mail:susann.seifert@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
Anschrift:Hellernring 13, 04861 Torgau
Telefon:01716913796
Fax:03421718018
E-Mail:reinhard.dehmel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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