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Gewerbeämter in Löbnitz (Sachsen) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Ordnungsamt des Landkreises Nordsachsen
12.41 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
Telefon:034217580
Fax:03421758851310
E-Mail:info@lra-nordsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Löbnitz (Sachsen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Gewerbeamt
6.74 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Neuwerk 3, 06774 Muldestausee
Telefon:034939299556
Fax:034939299596
E-Mail:ordnungsamt@gemeinde-muldestausee.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(2)
Gewerbeamt Bad Düben
8.35 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Markt 11, 04849 Bad Düben
Telefon:03424372256
Fax:03424372270
E-Mail:info@bad-dueben.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Gewerbeamt
11.98 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Schloßstr. 30, 04509 Delitzsch
Telefon:03420267340
E-Mail:info@delitzsch.de
Öffnungs­zeiten:Rathaus:
Mo, Mi, Do 7-17 Uhr
Di 7-18 Uhr
Fr 7-13 Uhr
(1)
Gewerbeamt Laußig
12.68 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Leipziger Str. 23, 04838 Laußig
Telefon:03424333911
Fax:03424333921
E-Mail:info@laussig.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(5)
Gewerbeamt Krostitz
14.59 km von Löbnitz (Sachsen)
Anschrift:Dübener Straße 1, 04509 Krostitz
Telefon:03429575016
Fax:03429575030
E-Mail:info@krostitz.com
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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