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Gewerbeämter in Wermsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gewerbeamt
5.15 km von Wermsdorf
Anschrift:Altes Jagdschloss 1, 04779 Wermsdorf
Telefon:03436481113
Fax:03436481131
E-Mail:info@wermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di+Fr 9.00 - 12.00 Uhr Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
(8)
Ordnungsamt des Landkreises Nordsachsen
50.06 km von Wermsdorf
Anschrift:Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
Telefon:034217580
Fax:03421758851310
E-Mail:info@lra-nordsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Wermsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Gewerbeamt
10.45 km von Wermsdorf
Anschrift:Markt 1, 04769 Mügeln
Telefon:03436241019
Fax:03436241046
E-Mail:rathaus@stadtmuegeln.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-11:30 Uhr
(2)
Gewerbeamt
15.94 km von Wermsdorf
Anschrift:Markt 13, 04687 Trebsen/Mulde
Telefon:03438360420
Fax:03438360422
E-Mail:info@trebsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-19 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(2)
Gewerbeamt
17.49 km von Wermsdorf
Anschrift:Markt 1, 01616 Strehla
Telefon:03526495934
Fax:03526495950
E-Mail:post@strehla.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-14:30 Uhr
Di 9-11 Uhr und 13-17:45 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(5)
Gewerbeamt
17.56 km von Wermsdorf
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 2, 04808 Wurzen
Telefon:034258560150
Fax:034258560119
E-Mail:stadtverwaltung@wurzen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(1)
Gewerbeamt
18.32 km von Wermsdorf
Anschrift:Markt 1, 04703 Leisnig
Telefon:03432166622
Fax:03432166665
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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