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Lohnsteuerhilfe Zschepplin

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Mühlstr. 12, 04838 Eilenburg
Telefon:03423759755
Fax:03423759756
E-Mail:simone.dubiel@vlh.de
Anschrift:Wellauner Str. 2, 04838 Zschepplin
Telefon:034243289544
E-Mail:candy.jentzsch@vlh.de
Anschrift:Am Anger 60, 04356 Leipzig
Telefon:03429838793
Fax:03429838791
E-Mail:berndt.boehlau@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 61, 04828 Bennewitz
Telefon:03425811007
Fax:03425851550
E-Mail:silvia.haufe@vlh.de
Anschrift:Eilenburger Str. 35, 04509 Delitzsch
Telefon:03420263735
Fax:03420263735
E-Mail:madeleine.heikel@vlh.de
Anschrift:Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
Telefon:034202877629
E-Mail:nancy.frauboese@vlh.de
Anschrift:Riesaer Str. 100, 04319 Leipzig
Telefon:034125364302
E-Mail:gabriele.huppmann@vlh.de
Anschrift:Walter-Albrecht-Weg 95, 04357 Leipzig
Telefon:034160016991
E-Mail:fritz.haendler@vlh.de
Anschrift:Zschortauer Str. 76, 04129 Leipzig
Telefon:03419106852
Fax:03412337595
E-Mail:annett.onasch@vlh.de
Anschrift:Rietzschkebogen 49, 04158 Leipzig
Telefon:034152579729
E-Mail:peter.schaedelbauer@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Zschepplin? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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