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Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413002510 |
Fax: | 037413004047 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach |
Telefon: | 0374318690 |
Fax: | 03743186929 |
E-Mail: | post@rosenbach.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff |
Telefon: | 03743260315 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Unterer Graben 1, 08523 Plauen |
Telefon: | 037412911370 |
Fax: | 0374129131370 |
E-Mail: | poststelle@plauen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 07985 Elsterberg |
Telefon: | 03662188120 |
Fax: | 03662188111 |
E-Mail: | enders-stadtverwaltung@elsterberg.de |
Anschrift: | Am Alten Gut 3, 08538 Weischlitz |
Telefon: | 03743691764 |
Fax: | 03743691717 |
E-Mail: | gemeinde@weischlitz.de |
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Anno 1282 hatte Syrau seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde grenzt an die bekannte Stadt Plauen. Die wohl bekannteste Syrauer Sehenswürdigkeit stellt die Drachenhöhle dar – diese gilt als einzig...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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