Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stiftstr. 11, 08056 Zwickau |
Telefon: | 03758189110 |
Fax: | 037581891120 |
E-Mail: | kontakt@kreissportbund-zwickau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338312257 |
Fax: | 037338312269 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goethestr. 5, 08280 Aue |
Telefon: | 03771281121 |
Fax: | 03771281234 |
E-Mail: | schulamt@aue.de |
Anschrift: | Dresdner Straße 11 , 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714885231 |
Fax: | 03714885299 |
E-Mail: | sportamt@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Markt 1, 04626 Schmölln |
Telefon: | 034491760 |
Fax: | 03449176110 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schmoelln.de |
Anschrift: | Markt 1, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475940 |
Fax: | 03447594529 |
E-Mail: | info@stadt-altenburg.de |
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Lichtenstein im früheren Landkreis Chemnitzer Land (heute: Landkreis Zwickau) liegt zwischen Chemnitz und Zwickau und ist gegliedert in Heinrichsort und Rödnitz. 1212 wurde der Ort zum ersten Mal...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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