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Gerichtsvollzieher in Groven - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Domstr. 1, 25704 Meldorf
Telefon:04832870
Fax:0483287355
E-Mail:verwaltung@ag-meldorf.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Groven
(32)
Obergerichtsvollzieher Schlüter
16.44 km von Groven
Anschrift:Steenacker 8, 25879 Süderstapel
Telefon:04883904340
Fax:04883904341
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(41)
Obergerichtsvollzieher Hoffmann
19.21 km von Groven
Anschrift:Gitzhörn 9, 25866 Mildstedt
Telefon:0484193233
Fax:0484193234
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-17 Uhr
(36)
Obergerichtsvollzieher Andelfinger
31.15 km von Groven
Anschrift:Gartenstr. 10, 24896 Treia
Telefon:015163458620
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Do 12-13 Uhr
(19)
Obergerichtsvollzieher Zimmermann
41.33 km von Groven
Anschrift:Mölken 66, 24866 Busdorf
Telefon:0462121490
Fax:046189434
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 11-12 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04621200849
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Groven? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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