ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Lauenburg/Elbe - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(51)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Schwarzenbek
15.44 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek
Telefon:041518020
Fax:04151802299
E-Mail:verwaltung@ag-schwarzenbek.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(27)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Ratzeburg
38.97 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Herrenstr. 11, 23909 Ratzeburg
Telefon:0454186330
Fax:04541863380
E-Mail:verwaltung@ag-ratzeburg.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Lauenburg/Elbe
(9)
Obergerichtsvollzieher Gieseler
9.44 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Bundesstr. 82a, 21382 Brietlingen
Telefon:04133410861
Fax:04133410862
Sprechzeiten:Mo 17-18 Uhr Mi 15-16 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Sadina
9.59 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Heidkoppel 6, 21379 Scharnebeck
Telefon:041368119
Sprechzeiten:Di 17-18 Uhr Do 13-14 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Schütte
12.82 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Fontaneweg 14, 21365 Adendorf
Telefon:04131188968
Fax:04131202556
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Mi 13-14 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Florek
13.22 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Auf der Höhe 3, 21365 Adendorf
Telefon:04131187394
Sprechzeiten:Mo 18-19 Uhr Do 9-10 Uhr
(5)
Obergerichtsvollzieher Langer
13.58 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Große Str. 28, 21357 Bardowick
Telefon:04131128233
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Do 13-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Lauenburg/Elbe? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren