Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495130 |
Fax: | 04525495230 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788597 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709601 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Markt 15, 23611 Bad Schwartau |
Telefon: | 045120002600 |
Fax: | 045120002020 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-schwartau.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803650 |
Fax: | 045048039650 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf |
Telefon: | 045149010 |
Fax: | 04514901234 |
E-Mail: | info@stockelsdorf.de |
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 04503807123 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen Lübeck und Eutin befindet sich Ahrensbök. 1280 wurde der Ort in Ostholstein gegründet. Ein Besuch der Turmhügelburg Havekost, der Marienkirche aus dem 14. Jahrhundert sowie der Gedenkstätte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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