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Wohnungsämter in Kabelhorst - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn
Telefon:043635080
Fax:0436350847
E-Mail:amt-lensahn@amt-lensahn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kabelhorst

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz
Telefon:0456269221
Fax:0456269258
E-Mail:poststelle@groemitz.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Di-Fr 8:30-12 Uhr
(0)
Wohnungsamt des Amtes Oldenburg-Land
9.24 km von Kabelhorst
Anschrift:Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein
Telefon:04361493727
Fax:04361493720
E-Mail:info@amt-oldenburg-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Anschrift:Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg
Telefon:0452891740
Fax:045289174700
E-Mail:info@amt-ostholstein-mitte.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-17 Uhr
(6)
Amt für Wohnen
13.63 km von Kabelhorst
Anschrift:Rosenstraße 2b, 23730 Neustadt in Holstein
Telefon:045616190
Fax:04561619328
E-Mail:info@neustadt-holstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr
(0)
Abteilung Wohnen
18.07 km von Kabelhorst
Anschrift:Am Markt 4-5, 23774 Heiligenhafen
Telefon:043629066
Fax:043626748
E-Mail:info@heiligenhafen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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