ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Ausländerbehörden in Großharrie - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(61)
Ausländerbehörde Kreis Plön
23.84 km von Großharrie
Anschrift:Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön
Telefon:045227430
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Öffnungs­zeiten:Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Großharrie

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(51)
Ausländerbehörde
6.68 km von Großharrie
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0
E-Mail:auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.00-15.00 Uhr(nur für schulpflichtige Kinder), Di und Do 8.30-12.00 Uhr, Do 14.30-17.30 Uhr
(146)
Ausländerbehörde
23.07 km von Großharrie
Anschrift:Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Telefon:0431115
Fax:043190162189
E-Mail:Zuwanderungsabteilung@kiel.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach vorheriger Terminabsprache
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519510
Fax:04551951111
E-Mail:info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr.
Mittwochs geschlossen.
Anschrift:Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon:04331202300
Fax:04331202502
E-Mail:info@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Lübecker Str. 41, 23701 Eutin
Telefon:04521788360
Fax:04521788292
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-oh.de
Sprechzeiten:montags und mittwochs in der Zeit von 8-12 und 13:30 - 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8-12 Uhr
Öffnungs­zeiten:nur nach vorheriger Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren