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Pressestellen in Meezen - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Amt Mittelholstein
5.49 km von Meezen
Anschrift:Am Markt 15, 24594 Hohenwestedt
Telefon:04871360
Fax:048713636
E-Mail:info@amt-mittelholstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Rendsburg-Eckernförde
27.32 km von Meezen
Anschrift:Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg
Telefon:04331202350
Fax:04331202457
E-Mail:pressestelle@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Meezen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Amt Kellinghusen
11.52 km von Meezen
Anschrift:Hauptstraße 14, 25548 Kellinghusen
Telefon:04822390
Fax:04822397021
E-Mail:info@amt-kellinghusen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Fr 8-11 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(0)
Pressestelle Amt Schenefeld
14.71 km von Meezen
Anschrift:Holstenstraße 42-48, 25560 Schenefeld
Telefon:0489280890
Fax:04892808944
E-Mail:info@amt-schenefeld.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(0)
Pressestelle Amt Nortorfer Land
16.26 km von Meezen
Anschrift:Niedernstr. 6, 24589 Nortorf
Telefon:0439240101
Fax:04392401133
E-Mail:info@amt-nortorfer-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr, mittwochs geschlossen
(0)
Pressestelle Amt Itzehoe-Land
18.02 km von Meezen
Anschrift:Margarete-Steiff-Weg 3, 25524 Itzehoe
Telefon:0482173880
Fax:04821738835
E-Mail:mailbox@amtitzehoe-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219422660
Fax:0
E-Mail:stadt@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Meezen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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